Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute und befasst sich maßgeblich mit den Rechtsbeziehungen derselben untereinander.
Das Handelsrecht, wie auch Zusammenschlüsse mit einheitlichem Handelsrecht entwickelten sich historisch meist noch vor politischen Zusammenschlüssen.
Vorschriften über die Rechtsbeziehungen der Kaufleute zu ihren Geschäftspartnern, wie auch solche über die gesellschafts- und wettbewerbsrechtlichen Beziehungen zu anderen Unternehmern werden vom Handelsrecht umfasst. Auch entsprechende Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten für Kaufleute erschließen sich aus dem Handelsrecht.
Die wichtigste Rechtsquelle des Handelsrechts ist das Handelsgesetzbuch (HGB), welches zum 01.01.1900 gemeinsam mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Kraft trat. Das in fünf Bücher gegliederte HGB wird ergänzt durch Vorschriften des Gesellschaftsrechts sowie weiteren Normierungen in Gestalt des Scheckgesetzes, des Wechselgesetzes, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder Handelsbräuchen und Handelsgewohnheitsrecht. Im unmittelbaren Umfeld des Handelsrechts sind zudem eine Vielzahl von internationalen Vereinbarungen zu beachten.
Das HGB definiert zunächst die Kaufmannseigenschaft und beschäftigt sich mit der Firmierung von Unternehmen wie der OHG, der KG oder dem Einzelkaufmann, Regelungen zur Prokura, der Eintragung von Unternehmen im Handelsregister und Besonderheiten in Bezug auf Mängelrügen.
Rechtliche Fragestellungen können hier bereits hinsichtlich der Kaufmannseigenschaft von Parteien auftreten und entsprechenden Beratungsbedarf begründen. Entsprechende Abgrenzungen sind vor dem Hintergrund von Privilegierungen, wie auch von Benachteiligungen von Kaufleuten zwingend notwendig. So sind Kaufleute nach den gesetzlichen Regelungen im geschäftlichen Verkehr untereinander weniger schutzbedürftig wie Verbraucher im Rahmen von Geschäften mit Kaufleuten.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) stellen einen der relevantesten Faktoren in Geschäftsbeziehungen dar. Vor dem Hintergrund sich kontinuierlich ändernder Gesetzgebung und Rechtsprechung fällt den AGB die notwendige Aufgabe zu, Geschäftsrisiken sowohl gegenüber Verbrauchern wie auch Geschäftspartnern risikomindernd abzuwenden, beziehungsweise zu verteilen.
Im Bereich des E-Commerce müssen Betreiber von Webseiten und Webshops zudem neben dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch einer Vielzahl von Datenschutzregelungen Beachtung schenken.
So dürfen die persönlichen Daten von Webseiten-Besuchern oder Kunden nicht ohne die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften weiterverarbeitet oder gespeichert werden. Ein Einsatz sogenannter Tracking-Tools sollte zudem nicht ohne vorherige rechtliche Beratung erfolgen.
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